Betreuung und Haushaltshilfe
Unterstützung im Alltag, bei Terminen und in der Hauswirtschaft.
Betreuungsleistungen und Haushaltshilfe
Sie haben einen Pflegegrad und benötigen Unterstützung im Alltag? Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne.
Die Abrechnung kann über die Pflegekasse nach § 45b SGB XI erfolgen.
Beispiele
- Einkäufe erledigen
- Hauswirtschaft
- Behördengänge
- Arztbesuche
- Spaziergänge
- Begleitung in soziale Einrichtungen
Hinweis
… und vieles mehr. Sprechen Sie uns jederzeit an.
Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen?
Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie zuverlässig beim nächsten Schritt.